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Abfallarten: was - wie - wohin?
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Für jeden Haushalt im Landkreis besteht gemäß unserer Abfallwirtschaftssatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, d.h. Sie müssen Ihren Haushalt durch den Kauf einer Müll-Gebührenmarke an die Abfallbeseitigung des Landreises anschließen. Des weiteren ist in der Abfallwirtschaftssatzung eine Trennpflicht festgelegt, nach der im Haushalt die links im Menü aufgeführten Abfallarten zu trennen sind. Müllmarken gibt es zum Jahresbeginn bei allen Banken und Sparkassen sowie im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Ziehen Sie während des Jahres neu in den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. erhalten Sie die Müllmarken ausschließlich vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
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